GEG wird zu GModG
Diese Änderungen sind zu erwarten, aber noch nicht umgesetzt:
Heizungstausch Die Pflicht neue Heizungen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu betreiben fällt weg. Man kann also weiterhin Gas- und Ölheizungen einbauen. Es gilt aber trotzdem die Preisentwicklung bei Gas, Öl und Flüssiggas zu beobachten und entsprechen zu berücksichtigen.
Einführung der "Biotreppe" Die sogenannte "Biotreppe" sind Betreiber von neuen fossilen Heizungen ab 2029 verpflichtet stufenweise zunehmend klimafreundliche Brennstoffe (Biomethan, Bioöl und Wasserstoff) zu verwenden. So soll gelten:
60% ab 2040
Beim Einbau einer neuen Heizung muss also auf Verwendbarkeit dieser Brennstoffe geachtet werden. Nicht alle Heizungsanlagen sind für diese klimafreundlichen Brennstoffe geeignet.
Solarpflicht
Im GModG wird auch eine Solarpflicht eingeführt. Ab 2030 müssen neue Wohnhäuser mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgerüstet werden.
Energieausweis Eigentümer von Wohngebäuden können sich unter bestimmten Rahmenbedingungen zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis entscheiden. Es werden außerdem neue Angaben zu CO2-Emissionen, Lebenszykluswerten und erneuerbaren Energien eingeführt.
Die bekannte Effizienzskala wird in Europa vereinheitlicht und geht dann von A bis G.
Primärenergiefaktoren Primärenergiefaktoren berücksichtigen neben der für die Wärmeerzeugung verwendeten Energie auch die Ateile für Gewinnung, Umwandlung und Transport. Damit soll eine Vergleichbarkeit der Klimafreundlichkeit unter den unterschiedlichen Energieformen ermöglicht werden. Im GModG sollen erneuerbare Energien künftig besser bewertet werden als fossile. Unter anderem soll der Faktor beim Strommix (relevant für z.B. Wärmepumpen) von 1,8 auf 1,5 reduziert werden. Holz (z.B. Pellet-Heizungen) wird von 0,2 auf 0,7 angehoben.
Je kleiner der Primärenergiefaktor, desto geringer die CO2 Bilanz. Aktuell laufen entsprechende Verbände Sturm gegen diese Änderungen.
Nullemmissionsgebäude im Neubau Pflicht
Ab 2030 sollen alle neuen Wohngebäude als Nullemissionsgebäude gebaut werden. Bedeutet, dass sie nahezu kein CO2 im Betrieb erzeugen.
Die hier genannten Änderungen sind nur ein Auszug. Von unterschiedlichsten Seiten gibt es zur Zeit Widerstand gegen die neuen Regelungen. Man darf gespannt sein, was das neue Gesetz dann tatsächlich beinhaltet.
In jedem Fall führen regelmäßige Änderungen nicht zu einer Erhöhung der Klarheit und Sicherheit für Investitionsentscheidungen bei Immobilienbesitzern.
Quelle: energie-experten.org




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